Massage in einer Praxis
Gezielte Massage von „Profis“
Natürlich gibt es neben den vielen Möglichkeiten, zuhause eine Massage durchzuführen, auch spezielle Massagepraxen oder Physiotherapeuten, welche verschiedene Massagearten anbieten. Wir möchten Dir in diesem Ratgeberteil vorstellen, was bei einer Massage in einer Praxis genau zu beachten ist und welche Punkte Du im Hinterkopf haben solltest, bevor Du eine Massage eines Therapeuten in Anspruch nimmst.
Inhaltsverzeichnis
Erfahre alles über Massagen in einer Praxis
Vor der Massage
Wie kontaktiere ich eine Praxis?

Einige Praxen stellen online ein Anmeldeformular zur Verfügung, welches vor Behandlungsbeginn ausgefüllt werden sollte. In der Regel wird hier nach Wohnort, Telefonnummer und weiteren Kontaktdaten gefragt. So hat die Praxis direkt alle wichtigen Angaben der Patienten schriftlich. Andere Praxen bevorzugen den telefonischen Kontakt. Wie es bei Deiner entsprechenden Praxis ist, kannst Du meist bereits auf deren Website, oder während der telefonischen Terminvereinbarung erfahren.
Der Behandlungsbeginn
Was ist zu beachten?
Zum ersten Behandlungstermin solltest Du, wenn möglich, ca. 10 Minuten früher erscheinen. Oft wird darum gebeten, ein eigenes Badetuch oder Laken mitzubringen – dies ist besonders umweltfreundlich und dient zusätzlich der Hygiene.
Natürlich ist es zusätzlich wichtig, an alle wichtigen Unterlagen und Dokumente zu denken. Diese können beispielsweise OP-Berichte oder Befunde vom Röntgen sein. Am besten erkundigst Du Dich im Vorfeld, was die jeweilig Praxis oder der Physiotherapeut im Detail benötigt. Nur so kann der Therapeut die Massage genau auf Deine Bedürfnisse abstimmen und weiß, worauf er bei der Behandlung beachten muss.
Die Unterlagen werden in der Praxis kopiert, so dass Du die Originale behalten kannst. Diese dienen der Dokumentation und werden zu Deinen Patientenakten gespeichert. Hier kannst Du Dir sicher sein, dass diesen Daten vertraulich behandelt werden – sie unterliegen der Schweigepflicht.
Ärztliche Verordnung
Massage vom Arzt verschrieben
Massagen sind nicht nur ein Wellnessprodukt. Sie können, genauso wie Krankengymnastik, dabei helfen, Schmerzen zu lindern. In diesen Fällen verschreiben Ärzte eine Massage auf Rezept.
Eine ärztliche Verordnung muss einen Indikationsschlüssel enthalten, da diese nach dem gesetzlichen Heilmittelkatalog erfolgen muss.
In der Regel werden bei jeder Behandlung die Befunde dokumentiert. Besonders beim ersten und letzten Termin fällt die Befunderhebung grundsätzlich sehr ausführlich aus. Falls ein Therapiebericht benötigt wird, wird dieser nach der letzten Einheit dem Arzt gesandt. Er informiert den überweisenden Arzt ausführlich über den Behandlungsverlauf, die genauen Techniken und die Ziele, welche durch die Massagen erreicht werden konnten. Einige Therapeuten formulieren zudem zusätzlich eine Prognose über den weiteren Heilungsverlauf des Patienten.
Gesetzlich versicherte Patienten
Rezeptgebühr
Gesetzlich Versicherte Patienten zahlen eine Eigenbeteiligung. Dieser Betrag wird in der Regel beim ersten Behandlungstermin eingehalten. Sie setzt sich zusammen aus 10 €, welche pro ausgestelltem Rezept anfallen und zusätzlich 10% des aktuellen Rezeptwertes.
Privat versicherte Patienten
Freie Preisgestaltung der Praxen

Für privatversicherte Patienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für Massagen und andere physiotherapeutische Anwendungen. Das heißt, dass die Leistungen hier individuell vereinbart werden können und die Höhe der Vergütung unterschiedlich ausfällt. Eine Praxis ist in der Preisgestaltung nicht an die Höchstsätze der Krankenversicherungen oder Beihilfestellen gebunden und muss sich nicht an anderen Gebührenordnungen orientieren.
Termine und Terminabsagen
Terminvergabe in Praxen
Grundsätzlich sind Massagen nur nach einer Terminabsprache möglich. Auch hier sollte man sich auf Wartezeiten einstellen. Späte Termine im Nachmittags- oder Abendbereich werden gerne an Berufstätige vergeben.
Falls Du gesetzlich versichert bist, solltest Du unbedingt beachten, dass du innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung den ersten Massagetermin wahrnimmst. Hierbei handelt es sich um eine Anordnung der Krankenkassen, an welche sich auch die Praxen halten müssen. Berufsgenossenschaftliche Verordnungen müssen sogar schon 8 Tage nach der Ausstellung wahrgenommen werden.
Die meisten Praxen führen eine Warteliste, damit sie den Terminwünschen den Patienten schnellstmöglich nachkommen können. So kann die jeweilige Praxis ebenfalls einen neuen Termin anbieten, falls der alte Termin zeitgerecht abgesagt wurde. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen, ist es der Praxis laut Gesetz erlaubt, die Kosten für die Massage privat in Rechnung zu stellen.

Weitere Fragen
Wir beraten Dich gerne
Wurden noch nicht alle Deine Fragen zur Massage in einer Praxis beantwortet? Gerne kannst Du uns kontaktieren, wir stehen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Dich.
